Schüler/-innen bzw. deren Eltern können den schulpsychologischen Dienst kontaktieren, wenn schulbezogene Fragen und Probleme bestehen. Dabei können die Leistungen, das Verhalten und die Sozialkontakte des Kindes und/oder emotionale Probleme Beratungsanlässe sein.
Lehrpersonen oder Schulen als Institutionen können ebenfalls die Unterstützung des schulpsychologischen Dienstes anfordern, wobei es dann nicht um die Beratung in Bezug auf eine/-n namentlich bekannte/-n einzelne/-n Schüler/-in gehen kann (hierzu müssen die Erziehungsberechtigten einbezogen werden). Anonyme Fallberatungen sind denkbar. Aufgaben in der Beratung von Lehrkräften oder Schulen können z.B. beinhalten: Unterrichtsbesuche und Beratung zum Umgang mit Klassen, Vermittlung bei Konflikten oder schwierigen Elterngesprächen, Beratung zur Inklusion, Gutachtenerstellung (z.B. bei Einschulungen), Fortbildungen, Elternabende und Pädagogische Tage, Gesprächskreise und Intervision oder Beratung und Intervention bei schulischen Krisen.
Besonderheit: Krisensituation an einer Schule
Bei Bewältigung einer Krise, die an einer Schule sofortiges Handeln erfordert (siehe „Hinsehen und Handeln – Notfallpläne für saarländische Schulen“), kann der schulpsychologische Dienst mit den Akteuren an der Schule über die Möglichkeiten der Intervention beraten (Beratung/ Coaching der Lehrperson/-en, des Krisenteams, der Schulleitung, …). In diesen Fällen eröffnen besondere gesetzliche Regelungen mehr Handlungsspielräume auch für die schulpsychologische Tätigkeit, so dass der schulpsychologische Dienst dann unabhängig von sonstigen Wartezeiten schnell und in bestimmten Fällen auch erst einmal ohne explizites Einverständnis der Erziehungsberechtigten agieren kann (z.B. Verdacht der Kindeswohlgefährdung). Diese Dienstleistung steht auch den privaten Schulen des Landkreises zur Verfügung.