Dazu benötige ich:
Dazu benötige ich:
Wird das Fahrzeug verschrottet ist ein Verwertungsnachweis eines zugelassenen Verwertungsbetriebes vorzulegen und die ZBII (Kfz-Brief)
Dazu benötige ich:
Die Anschriftenänderung können Sie auch bei Ihrer Meldebehörde (Rathaus) vornehmen lassen.
Dazu benötige ich:
Dazu benötige ich:
wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein neues Kennzeichen beantragt wird:
Standortverlegung eines Kfz. (zugelassen oder abgemeldet) mit Halterwechsel, wenn vorher kein NK-Kennzeichen zugeteilt war
(z. B. Verlegung des Standorts eines Kfz. von außerhalb in den Landkreis Neunkirchen)
Dazu benötige ich:
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist:
Bei einem Wechsel auf NK bzw. OTW benötige ich:
Bei zugelassenen Fahrzeugen kann auf Wunsch das bisherige auswärtige Kennzeichen beibehalten oder auf NK bzw. OTW gewechselt werden.
Unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens benötige ich:
Dazu benötige ich:
Dazu benötige ich:
Dazu benötige ich:
Ab dem 01.04.2015 gelten bundesweit verschärfte Bestimmungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.
Weitere Details dazu finden Sie in den Fragen und Antworten rund ums Kurzzeitkennzeichen