Was benötige ich wozu?

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise lediglich einen Auszug häufig vorkommender Geschäftsvorfälle darstellen. Für nicht aufgeführte Sachverhalte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Zulassungsbehörde unter der Rufnummer  06824 906 70 11 gerne zur Verfügung.


Anmeldung Neufahrzeug

Dazu benötige ich:

  • ZBII (Kfz-Brief)
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC – certificate of conformity - Papier)
  • eVB Nummer von der Versicherung (früher Vers. Deckungskarte)
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit Reisepass. Bei Anmeldung auf eine Firma Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (beides nicht älter als 3 Jahre) und Personalausweis des Geschäftsführers 
  • Sepa-Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer

Ausserbetriebsetzung / Verschrottung

Dazu benötige ich:

  • ZBI (Kfz-Schein)
  • Kennzeichenschilder (sind gestempelt vorzulegen)

Wird das Fahrzeug verschrottet ist ein Verwertungsnachweis eines zugelassenen Verwertungsbetriebes vorzulegen und die ZBII (Kfz-Brief)


Anschriftenänderung (innerhalb des Landkreises)

Dazu benötige ich:

  • ZBI (Kfz-Schein)
  • geänderter Personalausweis bzw. Reisepass in Verbindung mit  Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Die Anschriftenänderung können Sie auch bei Ihrer Meldebehörde (Rathaus) vornehmen lassen.


Namensänderung (z.B. Eheschließung)

Dazu benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief)
  • ZB I (Kfz-Schein)
  • Heiratsurkunde oder geänderter Personalausweis.

Umschreibung eines Kfz. mit bisherigem NK-Kennzeichen

Dazu benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief)
  • ZB I (Kfz-Schein)
  • eVB Nummer (früher Versicherungsdeckungskarte)gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit  Reisepass Bei Anmeldung auf eine Firma Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (beides nicht älter als 3 Jahre) und Personalausweis des Geschäftsführers 
  • Sepa- Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer
  • Bescheinigung über die Durchführung der Hauptuntersuchung

wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein neues Kennzeichen beantragt wird:

  • zusätzlich bisherige gestempelte Kennzeichen

Umschreibung eines Kfz aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel

Standortverlegung eines Kfz. (zugelassen oder abgemeldet) mit Halterwechsel, wenn vorher kein NK-Kennzeichen zugeteilt war

 

(z. B. Verlegung des Standorts eines Kfz. von außerhalb in den Landkreis Neunkirchen)
Dazu benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief)
  • ZB I (Kfz-Schein)
  • eVB Nummer (früher Versicherungsdeckungskarte)
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit Reisepass. Bei Anmeldung auf eine Firma Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (beides nicht älter als 3 Jahre) und Personalausweis des Geschäftsführers 
  • Sepa-Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer
  • Bescheinigung über die Durchführung der Hauptuntersuchung

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist:

  • zusätzlich bisherige gestempelte Kennzeichen

Umschreibung eines Kfz aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel

Bei einem Wechsel auf NK bzw. OTW benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief)
  • ZB I (Kfz-Schein)
  • ggf. eVB Nummer (früher Versicherungsdeckungskarte), für den Fall, dass die Versicherungsdaten beim Kraftfahrt Bundesamt nicht hinterlegt sind
  • gültiger Personalausweis (mit neuer Anschrift) oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit  Reisepass.
  • ggf. Sepa-Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer (bei Änderung der bisherigen Kontodaten erforderlich)
  • Bescheinigung über die Durchführung der Hauptuntersuchung
  • gestempelte auswärtige Kennzeichen

Bei zugelassenen Fahrzeugen kann auf Wunsch das bisherige auswärtige Kennzeichen beibehalten oder auf NK bzw. OTW gewechselt werden.

Unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief) nur erforderlich bei Verlust oder Unbrauchbarkeit des Fahrzeugscheines (ZB I)
  • ZB I (Kfz-Schein)
  • ggf. eVB Nummer (früher Versicherungsdeckungskarte), für den Fall, dass die Versicherungsdaten beim Kraftfahrt Bundesamt nicht hinterlegt sind
  • gültiger Personalausweis (mit neuer Anschrift) oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit gültigem Reisepass
  • ggf. Sepa-Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer (bei Änderung der bisherigen Kontodaten erforderlich)
  • Bescheinigung über die Durchführung der Hauptuntersuchung

Eintragung von technischen Änderungen

Dazu benötige ich:

  • ZBII (Kfz-Brief)
  • ZB I  (Kfz-Schein)
  • TÜV-Gutachten

Wiederzulassung (gleicher Halter wie vorher)

Dazu benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief)
  • ZB I  (Kfz-Schein)
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit  Reisepass. Bei Anmeldung auf eine Firma Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (beides nicht älter als 3 Jahre) und Personalausweis des Geschäftsführers 
  • Sepa-Mandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer
  • Bescheinigung über die Durchführung der Hauptuntersuchung
  • eVB Nummer (früher Versicherungsdeckungskarte)
  • ggf. bisherige Kennzeichen (sofern das bisher zugeteilte Kennzeichen bei der Ausserbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert wurde).

Änderung/ Aufhebung des Saisonzeitraums

Dazu benötige ich:

  • ZB II (Kfz-Brief)
  • ZB I  (Kfz-Schein)
  • gültiger Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) in Verbindung mit  Reisepass. Bei Anmeldung auf eine Firma Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung (beides nicht älter als 3 Jahre) und Personalausweis des Geschäftsführers 
  • Bescheinigung über die Durchführung der Hauptuntersuchung
  • eVB Nummer (früher Versicherungsdeckungskarte)
  • bisherige gestempelte Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Ab dem 01.04.2015 gelten bundesweit verschärfte Bestimmungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen.

Weitere Details dazu finden Sie in den  Fragen und Antworten rund ums Kurzzeitkennzeichen