Aufgrund einer Softwareumstellung kommt es derzeit zu Beeinträchtigungen in der Terminverfügbarkeit. Als Alternative stehen Ihnen unsere Online-Dienste unter > diesem Link zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Vorsprachen bei der Zulassungsstelle des Landkreises Neunkirchen sind - unabhängig von den Öffnungszeiten – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) wird kein Termin benötigt.
Wir freuen uns, wenn Sie bei uns bargeldlos bezahlen.
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Zudem ist die Vorlage der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie von deren Personalausweisen erforderlich.
Im Rahmen der Fahrzeugzulassung wird geprüft, ob die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter mit der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich Nebenabgaben (z. B. Säumniszuschläge, Zinsen ...) im Rückstand ist. Ist dies der Fall bedarf es im Rahmen der Zulassung der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes. Unbeschadet kraftfahrzeugsteuerlicher Rückstände ist die Zulassung eines Fahrzeugs auch davon abhängig, dass keine Rückstände an Verwaltungsgebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.