Vorsprachen bei der Zulassungsstelle des Landkreises Neunkirchen sind - unabhängig von den Öffnungszeiten – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) wird kein Termin benötigt.
WICHTIG: Bei Betreten des Dienstgebäudes besteht für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Gesichtsmaske)!
Sollten Sie vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen befreit sein, geben Sie Ihre Unterlagen bitte am Eingang ab.
oder
Im Rahmen der Fahrzeugzulassung wird geprüft, ob die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter mit der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich Nebenabgaben (z. B. Säumniszuschläge, Zinsen ...) im Rückstand ist. Ist dies der Fall bedarf es im Rahmen der Zulassung der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes. Unbeschadet kraftfahrzeugsteuerlicher Rückstände ist die Zulassung eines Fahrzeugs auch davon abhängig, dass keine Rückstände an Verwaltungsgebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.