Die saarländischen Impfzentren öffnen wieder. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
Die Termine können ab Freitag, den 26.11.2021 online ( www.impfen-saarland.de) oder telefonisch über die Hotline (0681) 501-4422 gebucht werden.
Alle wesentlichen Informationen zur Impfung im Saarland finden Sie unter www.impfen.saarland.de
Darüber hinaus finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums auch weitere allgemeine FAQ's zum Thema Impfen. Das Robert-Koch-Institut informiert Bürgerinnen und Bürger insbesondere zu medizinischen Fragen. Über die Entwicklung und Zulassung der Impfstoffe informiert das Paul-Ehrlich-Institut.
Die Impfung ist freiwillig. Niemand wird verpflichtet sich impfen zu lassen.
Informationen zur Entwicklung der unterschiedlichen Impfstoffe können Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Institutes abrufen.
In Deutschland wird ein Impfstoff grundsätzlich nur zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat und damit hohe Qualitätsstandards erfüllt. Der COVID-19-Impfstoff durchläuft den gleichen Zulassungsprozess wie jeder andere Impfstoff auch. Demnach wurden durchgeführte Studien mit so vielen Teilnehmern angelegt, dass auch seltene Nebenwirkungen erkannt wurden. Der Zulassungsprozess wurde aufgrund der besonderen Bedeutung des Corona-Impfstoffes beschleunigt.
Die Sicherheit des COVID-19-Impfstoffes hat oberste Priorität. Wie bei allen anderen Impfstoffen muss auch dieser alle Zulassungskriterien erfüllen.
Informationen zu den aktuellen Impfstoffen finden Sie hier
Im Notfall sollen sich Geimpfte, wenn sie den Verdacht haben unter einer Nebenwirkung zu leiden, an ihre Ärztin beziehungsweise ihren Arzt wenden oder die bekannten Rettungswege einhalten. Bei auftretenden Nebenwirkungen in den Impfzentren erfolgt die Versorgung außerhalb des Impfprozesses durch ein separates Notfallteam.
Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID-19-Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur überprüft und bewertet. Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen kann damit sehr schnell reagiert werden. Nebenwirkungen können beim Paul-Ehrlich-Institut über www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut führt außerdem die Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe mit Hilfe einer Smartphone-App - SafeVac App 2.0 - durch. Die SafeVac App 2.0-Befragung ermöglicht es, unerwünschte Impfreaktionen zu ermitteln. Mit dieser App erhält das Paul-Ehrlich-Institut nicht nur Informationen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen, sondern auch zum Anteil der Personen, die die Impfung gut vertragen.
Folgende Personen sollten frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung erhalten:
Personen, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach vier Wochen empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie unter RKI - Empfehlungen der STIKO - Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung (7.10.2021)
„Für eine vollständige Impfserie benötigt man aktuell zwei Impfungen bei den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna. Der Impfstoff von Johnson&Johnson wird nur einmal verimpft. Des Weiteren empfiehlt die STIKO eine weitere Auffrischimpfung für über 70-Jährige, Immungeschwächte und Pflegepersonal 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie. Für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, wird eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits nach vier Wochen empfohlen.“
Ja, um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten, sollen die empfohlenen Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten werden.
Die Impfungen werden von Ärztinnen und Ärzten und im Rahmen von §5a IfSG (Infektionsschutzgesetz) festgelegten Personen durchgeführt.
„Ja, eine Impfung ist derzeit bei einer Vielzahl von Arztpraxen im Saarland möglich. Alle impfenden Praxen finden sie unter Arztsuche - Kassenärztliche Vereinigung Saarland (kvsaarland.de)“
Nein, ein COVID-19-Test ist vor der Impfung nicht erforderlich.
Seit dem 03. Mai 2021 gelten für vollständig geimpfte und genesene Personen Ausnahmen von den Einschränkungen.
„Die STIKO empfiehlt aktuell die Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahren mit den Impfstoffen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer als auch mit dem Impfstoff von Moderna.“
Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19 genesen sind zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen.
Aufgrund dieser anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen nach Ansicht der Ständigen Impfkommission unter Berücksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden. Bei genesenen Personen ist eine Schutzimpfung ausreichend.
Es kann keine Impfung erfolgen, wenn Sie sich unwohl oder krank fühlen. Beispiel: Fieber, Husten, Schnupfen.
Auf der Webseite www.kvsaarland.de/arztsuche befindet sich eine Liste mit allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die Impfungen durchführen.
Impfungen können von Ärztinnen und Ärzten nur zuhause durchgeführt werden, wenn eine Indikation für einen Hausbesuch besteht, das heißt, wenn krankheitsbedingt der Transport in die Arztpraxis nicht möglich ist.
Die COVID-19-Impfung in den Arztpraxen ist für die Bevölkerung kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Auffrischimpfungen (oder auch Booster-Impfungen) stellen die Verabreichung einer weiteren Dosis eines mRNA-Impfstoffes nach der vollständigen Grundimmunisierung gegen Covid-19 dar.
Eine Auffrischimpfung soll grundsätzlich sechs Monate nach Vollendung der Grundimmunisierung gegeben werden. Sie soll den langsam nachlassenden Impfschutz erneut erhöhen und so vor einer Infektion des Coronavirus mit einem schweren Krankheitsverlauf schützen. Sie wertet einen bereits bestehenden Impfschutz durch das Erhöhen der Anzahl der Antikörper wieder auf.
Die Corona-Impfstoffe reduzieren die Ansteckungsgefahr, minimieren das Risiko einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden, entlastet unser Gesundheitssystem und verhindert Todesfälle. Wie Studien aufzeigen, kann der Impfschutz mit der Zeit nachlassen. Durch die Auffrischimpfung kann der Impfschutz wieder deutlich erhöht werden. Der Körper bildet vermehrt Antikörper um sich besser vor dem Virus zu schützen.
Sechs Monate nach der Grundimmunisierung (zweite Impfung) wird die Auffrischimpfung empfohlen. Für Menschen mit einer schweren Immundefizienz sollte die Impfung bereits vier Wochen nach der Grundimmunisierung aufgefrischt werden. Personen, die initial mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden sollten ebenfalls nach vier Wochen eine Auffrischimpfung erhalten.
Die Ständige Impfkommission (StiKo) empfiehlt allen Erwachsenen ab 18 Jahren ihre Impfung auffrischen zu lassen
Impfungen werden im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft angeboten. Ebenso sind 14 mobile Impfteams im Einsatz.
Alle saarländischen Arztpraxen, welche Impfungen durchführen, finden Sie unter: www.kvsaarland.de/arztsuche/
Informationen zu den Mobilen Impfangeboten finden Sie auf der Seite: Sonderimpfungen mit mobilen Teams der saarländischen Impfzentren
Die Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech & Moderna) durchgeführt. Bei initialer Kreuzimpfung sollte ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, es kann sowohl der Impfstoff von BioNTech als auch der Impfstoff von Moderna verwendet werden.
Bei einer Grundimmunisierung durch einen mRNA-Impfstoff sollte zur Auffrischung möglichst der gleiche Impfstoff verwendet wird.
Ja. Alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung vorgenommen werden, sowohl die Erst-, Zweit und auch die Auffrischimpfung, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
>> Weitere Infos unter: impfen.saarland.de
Alternativ bieten die Städte und Gemeinden oftmals ein kostenfreies Fahrangebot für Bedürftige an, bitte fragen Sie hier bei Ihrer Heimatkommune nach.
Um nicht zu viele Personen gleichzeitig im Impfzentrum zu haben, wird gebeten, nicht deutlich vor dem gebuchten Impftermin zu erscheinen.