Der Kreistag

Nach dem Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sind der Kreistag und der Landrat die Organe des Landkreises.
Der Kreistag ist die Volksvertretung. Er wird von den wahlberechtigten Einwohnern des Kreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.

Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, insbesondere setzt er die Haushaltssatzung fest, verabschiedet den Haushaltsplan, erlässt Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten und beschließt über die Einstellung des Personals sowie über Aus- und Durchführung von Maßnahmen und Projekten.


Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Den Vorsitz führt der Landrat. Er ist nicht stimmberechtigt. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag des Landkreises Neunkirchen aus seiner Mitte Kreistagsausschüsse gebildet: Ausschuss für Angelegenheiten des ÖPNV; Ausschuss für Gesundheit und Soziales; Ausschuss für Natur und Umwelt; Schul- und Bauausschuss; Jugendhilfeausschuss; Rechnungsprüfungsausschuss; Werkausschuss Eigenbetrieb TKN .