Mit Ablauf des 07.04.2023 wurden landes- und bundesweit die Corona-Schutzmaßnahmen beendet. Konkret bedeutet das für infizierte und erkrankte Personen, dass keine Quarantänepflicht mehr besteht und die FFP2-Maskenpflicht als Quarantäne ersetzende Maßnahme ebenso entfällt. Die Erkrankung hat somit nun den Status vergleichbar mit anderen Erkältungskrankheiten.
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