Der Kreisausschuss des Landkreises Neunkirchen setzt sich aus 11 Kreistagsmitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt - genau wie im Kreistag - der Landrat.
Er hat auch hier kein Stimmrecht. Der Kreisausschuss entscheidet eigenständig über solche Selbstverwaltungsangelegenheiten, die nicht in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Kreistages fallen.
Außerdem bereitet er die Entscheidungen des Kreistages in den Bereichen vor, für die kein eigener Kreistagsausschuss gebildet wurde.
In Dringlichkeitsfällen hat der Kreisausschuss das Recht, anstelle des Kreistages zu beschließen.