Sofort und Finanzhilfe für enstandenen Unwetterschäden in Eppelborn

Saarland Ministerium für Finanzen und Europa

"Das Land gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bei Kapitel 21 02 Titel 681 04 nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 23 und 44 LHO Zuwendungen bei existenzbedrohenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni, am 9. Juni und am 11. Juni 2018, die in den besonders betroffenen Gemeinden aufgetreten sind. Diese bestehen aus einer vorläufigen Soforthilfe und aus einer abschließenden Finanzhilfe. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; die für die Bewilligung zuständigen Stellen entscheiden auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel."

Der Landkreis Neunkirchen wurde mit Abwicklung der Sofort u. Finanzhilfe für entstanden Unwetterschäden in Eppelborn beauftragt.



Kontakt:

Jens Burger Tel.: 06824 906 1328

Edgar Kuhn Tel.: 06824 906 1358

Hartmut Seibert Tel.: 06824 906 1100

Werner Thom Tel.: 06824 906 1110

 

Email: schadenskommission@landkreis-neunkirchen.de