Kinderschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch eine Angelegenheit der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Daher ist die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und pädagogischen Fachkräften in Schulen ein wichtiger Ansatz, um einen wirksamen präventiven Kinderschutz zu ermöglichen. Kinder verbringen einen Großteil ihres Alltags in der Schule. Daher erkennen Lehrer/-innen oftmals erste Anzeichen für eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls. Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sind sie dabei verpflichtet, erste Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts und zur Abwendung einer bestehenden Gefährdung einzuleiten.
Schulleiter/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen und andere Mitarbeiter/-innen des Kreisjugendamtes sowie des Schulpsychologischen Dienstes des Landkreises Neunkirchen haben einen Leitfaden erstellt, der eine alltagstaugliche Hilfe bei einer vermuteten oder festgestellten Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sein soll. Er trägt dazu bei, die Kooperation an der Schnittstelle Schule und Jugendhilfe zu verbessern, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können.
Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.