Eltern können sich bei ihrem zuständigen Jugendamt über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung an ihrem Wohnort informieren.
Sie erhalten Beratung darüber, welche Betreuungsform ihren Wünschen entspricht, eine optimale Bildung und Förderung ihres Kindes ermöglicht, am besten zu ihrer persönlichen Situation passt und welche Kosten für die Betreuung entstehen.
Ferner erhalten sie Unterstützung bei der Suche und Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson für ihr Kind, Informationen, wie der Betreuungsalltag in der Kindertagespflege aussieht und wie sie eine vertrauensvolle und verlässliche Kooperation mit der Kindertagespflegeperson gestalten können.
Bei Bedarf wenden Sie sich an den Fachdienst Kindertagespflege.
Unter Kinderbetreuung–Betreuungsangebote werden Sie über Kindertagespflegepersonen und über Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neunkirchen informiert. Darüberhinaus können Kindertagespflegepersonen, die nicht im Internet aufgeführt sind, unmittelbar beim Kreisjugendamt erfragt werden.
Zwischen den Erziehungsberechtigen und der Kindertagespflegeperson wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, der den Umfang der Betreuungszeiten und die Art der Leistungen festschreibt. In diesem Vertrag werden auch der Urlaubsanspruch der Kindertagespflegeperson und die Vertretung im Falle von Krankheit der Kindertagespflegeperson geregelt.
Ein Betreuungsvertrag ist grundsätzlich abzuschließen. Dieser Betreuungsvertrag ist dem Jugendamt zur Prüfung vorzulegen. Er wird durch den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes gegengezeichnet. Damit ist die Vertragskorrektheit bestätigt und die Belegungsinformation für das Jugendamt sicher gestellt.
Die Kinderbetreuungskosten sind steuerlich berücksichtigungsfähig unabhängig in welcher der Betreuungsformen der Kindertagesbetreuung sie entstehen.
Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht für alle öffentlich geförderten Kindertagespflegeverhältnisse. Entscheidend dabei ist, dass die Eignung der Kindertagespflegeperson durch den Jugendhilfeträger festgestellt wurde und die Vermittlung der Betreuung durch das Jugendamt erfolgt ist.