Landkreis Neunkirchen - Jugendberufsagentur

Den Übergang Schule-Beruf gemeinsam gestalten – Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Landkreis Neunkirchen


"Zusammenkommen ist ein Beginn - Zusammenbleiben ist ein Fortschritt - Zusammenarbeiten ist ein Erfolg" (Henry Ford)

Im September 2011 wurde die Jugendberufshilfe im Landkreis Neunkirchen neu formiert. Verschiedene Angebote am Übergang Schule – Beruf, die untereinander nicht ausreichend vernetzt waren und nicht adäquat systemübergreifend kooperierten, sind näher „zusammengerückt“ und wurden im JugendBeratungsZentrum KOMPASS zusammengeführt. Die Koordinierung und Steuerung dieser Angebote fiel in die Zuständigkeit der kommunalen öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration sowie der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von jungen Menschen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe, der Agenturen für Arbeit sowie der Träger der Grundsicherung.

Aus diesen Gründen und dem damit verbundenen Bestreben einer Intensivierung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wurde das JugendBeratungsZentrum KOMPASS in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Neunkirchen angesiedelt, in unmittelbarer Nähe zur Berufsberatung.

Durch einen Umzug des Jobcenters in das Gebäude der Agentur für Arbeit konnte im Juni 2013 ein „Zusammenrücken“ aller wesentlichen für den Übergang Schule – Beruf relevanten Rechtskreise „unter einem Dach“ – in der Art einer Jugendberufsagentur – erreicht werden. Eine Teilstrecke hin zur Entwicklung einer Einrichtung im Sinne von „One-Stop-Government“ war zurückgelegt.

 


 

 

 


Ziele der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit

 

 


Erzielte Erfolge

 

 


Erfolgsfaktoren für eine gelingende rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

 

 


Idealtypisches Ablauf- und Schnittstellendiagramm als Orientierungshilfe für Jugendberufsagenturen



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