Den Übergang Schule-Beruf gemeinsam gestalten – Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit im Landkreis Neunkirchen


"Zusammenkommen ist ein Beginn - Zusammenbleiben ist ein Fortschritt - Zusammenarbeiten ist ein Erfolg" (Henry Ford)

Im September 2011 wurde die Jugendberufshilfe im Landkreis Neunkirchen neu formiert. Verschiedene Angebote am Übergang Schule – Beruf, die untereinander nicht ausreichend vernetzt waren und nicht adäquat systemübergreifend kooperierten, sind näher „zusammengerückt“ und wurden im JugendBeratungsZentrum KOMPASS zusammengeführt. Die Koordinierung und Steuerung dieser Angebote fiel in die Zuständigkeit der kommunalen öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration sowie der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von jungen Menschen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe, der Agenturen für Arbeit sowie der Träger der Grundsicherung.

Aus diesen Gründen und dem damit verbundenen Bestreben einer Intensivierung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wurde das JugendBeratungsZentrum KOMPASS in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Neunkirchen angesiedelt, in unmittelbarer Nähe zur Berufsberatung.

Durch einen Umzug des Jobcenters in das Gebäude der Agentur für Arbeit konnte im Juni 2013 ein „Zusammenrücken“ aller wesentlichen für den Übergang Schule – Beruf relevanten Rechtskreise „unter einem Dach“ – in der Art einer Jugendberufsagentur – erreicht werden. Eine Teilstrecke hin zur Entwicklung einer Einrichtung im Sinne von „One-Stop-Government“ war zurückgelegt.

 


 

 

 


Ziele der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit

  • (Möglichst frühzeitige) Erreichung der Zielgruppe der (sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten) jungen Menschen mit Schwierigkeiten am Übergang ins Erwerbsleben (1. und 2. Schwelle)
  • Verstärkte Vernetzung und Kooperation der Fachdienste der verschiedenen Rechtskreise zur bedarfsgerechten Förderung und Unterstützung der o.g. Zielgruppe mit dem Ziel einer gelingenden sozialen und beruflichen Integration (Ausbildung und/oder Beschäftigung)
  • Vermeidung von rechtskreisinternen und -übergreifenden Doppelstrukturen
  • Aufdecken und Schließen von Förderlücken
  • Direkte und indirekte Schonung von Ressourcen

 

 


Erzielte Erfolge

  • Ausgerichtet an bereits vorhandenen Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Agentur für Arbeit und Jobcenter konnte im Oktober 2013 eine trilaterale Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden, die als Handlungsleitfaden für eine gelingende rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit als Jugendberufsagentur dient. Die Inhalte der dazugehörigen, jeweils bilateralen Schnittstellenpapiere sollen regelmäßig überprüft und bedarfsangemessen fortgeschrieben werden.
  • Die Jugendberufshilfe konnte zusammen mit der Berufsberatung ein „Tandemsystem“ für die Beratung und Begleitung von Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen aufbauen. Die schulstandortbezogene Zuständigkeit der Berufsberatung wurde ergänzt durch die am Schulstandort orientierte Zuständigkeit eines Case Managers der Jugendberufshilfe. Erste Fördergespräche im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 zwischen Berufsberatung, Jugendberufshilfe, Klassenlehrer und Schulsozialarbeiter sollen dazu dienen, einzelfallbezogen ggf. einen ersten möglichen Handlungsbedarf zu skizzieren. Anhand dieser Förderbedarfsskizzen wird die grundsätzliche Fallzuständigkeit (Jugendberufshilfe oder Berufsberatung), ausgerichtet am jeweiligen gesetzlichen Auftrag, definiert.

 

 


Erfolgsfaktoren für eine gelingende rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

  • Die soziale und berufliche Integration junger Menschen muss in den Fokus der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit gerückt werden. Die einzelnen Akteure arbeiten nicht im Eigeninteresse zusammen, sondern im Interesse der jungen Menschen.
  • Die räumliche Nähe der Akteure (operative und strategische Ebene) und die damit verbundenen kürzeren Wege sowie regelmäßigen persönlichen kollegialen Kontakte zwischen den Mitarbeitern der unterschiedlichen Rechtskreise sind wesentliche Erfolgsfaktoren einer gelingenden Kooperation und fördern eine verständnisvolle und gleichberechtigte Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
  • Ein möglichst hoher Grad an gegenseitiger Anerkennung der jeweiligen Rechtskreise und Transparenz bezogen auf die verschiedenen Gesetzes-, System- und Handlungslogiken der jeweiligen Rechtskreise (Fachdialog) führt zu einem verstehenden Zugang der einzelnen Akteure im Hinblick auf die Entscheidungs- und Handlungszwänge der jeweils anderen Rechtskreise. Der Entwicklung bzw. Manifestation von „Ressortegoismus“ und „Kirchturmpolitik“  kann dadurch entgegengewirkt werden.
  • Stabile und möglichst langfristige Beziehungen zwischen den Beteiligten sind Voraussetzung für eine gelingende rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit, denn gelingende Kooperationen brauchen Zeit zum Zusammenkommen, zum Zusammenarbeiten und schließlich zum Zusammenbleiben.
  • Für die strategischen Ebenen der jeweiligen Rechtskreise sind gemeinsam entwickelte Ziele und gemeinschaftlich erarbeitete verbindliche Konzepte zur Zielerreichung unabdingbar (vgl. Kooperationsvereinbarung).
  • Ein gut organisierter wechselseitiger Informationsfluss zwischen den operativen und strategischen Ebenen der jeweils beteiligten Rechtskreise ist für eine gelingende Kooperation unausweichlich.

 

 


Idealtypisches Ablauf- und Schnittstellendiagramm als Orientierungshilfe für Jugendberufsagenturen