Gleichstellungsstelle

Artikel 3 Grundgesetz

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gleichstellungsbericht

Der „Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ hat es klar belegt: Frauen tragen den größten Teil der Sorgearbeit, verbunden mit dem Risiko in (Alters)Armut zu gelangen. Männer tragen den größten Teil der Erwerbsarbeit und damit des Einkommens, wünschen sich aber mehr Familienzeit. Die Gründe dafür sind die immer noch vorherrschende traditionelle Rollenverteilung und strukturelle Bedingungen, welche diese Rollenverteilung begünstigen. Strukturelle Bedingen sind z.B. gesetzliche und steuerliche Regelungen mit falschen Anreizen (Ehegattensplitting und Minijob), fehlende Infrastruktur (Betreuungsangebot für Kinder), niedrige Bewertungen von Frauenberufen,…