Kreispolizeibehörde Neunkirchen

Nicht nur die "klassische" Polizei sorgt dafür, dass das Zusammenleben in geordneten Bahnen verläuft.
Auch der Landkreis als Kreispolizeibehörde hat vielfältige polizeiliche Aufgaben zu erledigen. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem das Jagd- und Waffenrecht, die Unterbringung von psychisch- und suchtkranken Personen, das Makler-, Schornsteinfeger- und Heilpraktikerwesen, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Namensrecht, das Versammlungsrecht sowie die Genehmigung von Spezial- und Jahrmärkten.

Zuständigkeiten der Kreispolizeibehörde auf einen Blick

Kreispolizeibehörde

Finanzanlagenvermittlung, Versammlungen, Märkte

Kreispolizeibehörde

Einbürgerung

Kreispolizeibehörde

Heilpraktiker-Erlaubnisverfahren

Kreispolizeibehörde

Ordnungswidrigkeiten, Namensänderungen

Kreispolizeibehörde

Jagd- und Waffenangelegenheiten