Seit dem 01.01.2015 können Anträge zur Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung bzw. Stilllegung) auch online gestellt werden. Ausser Betrieb gesetzt wird das Fahrzeug allerings erst mit der Bearbeitung des online-Antrags in der Zulassungsstelle. Der Fahrzeughalter erhält hierüber eine schriftliche Mitteilung. Damit entfällt der Weg zur Zulassungsstelle.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur online-Ausserbetriebsetzung.