Online-Dienste in der Zulassungsbehörde

 

Hier geht’s direkt zu den > Online-Diensten (i-Kfz)

 

So geht > Kfz online abmelden mit i-Kfz

So geht > Kfz online umschreiben mit i-Kfz

So geht > Anbringen der Stempelplakette mit i-Kfz

 

Im Online-Verfahren stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Giropay
  • Kreditkarte

Seit dem 01.01.2015 können Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung bzw. Stilllegung) auch online gestellt werden (i-Kfz Stufe 1). Tatsächlich außer Betrieb gesetzt wird das Fahrzeug allerings erst mit der Bearbeitung des Online-Antrags in der Zulassungsstelle. Der Fahrzeughalter erhält hierüber eine schriftliche Mitteilung. Damit entfällt der Weg zur Zulassungsstelle.

 

Daneben können seit dem 01.10.2017 Anträge zur Wiederzulassung auf den gleichen Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit NK- oder OTW-Kennzeichen auch online gestellt werden (Stufe 2). Die Wiederzulassung erfolgt durch das Versenden der Siegelplaketten an den Fahrzeughalter zu dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) angegebenen Datum (dritter Tag nach dem Versenden der Siegelplaketten), sofern keine Gebührenrückstände bei der Zulassungsbehörde bestehen.

 

Zuletzt wurde dann am 01.01.2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge ausgeweitet (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) und die Automatisierung noch stärker ausgebaut (Stufe 3). Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

 

Mit dem nächsten Schritt (Stufe 4) ist ab Ende des Jahres 2023 die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.

 

Weitere Informationen zum Thema internetbasierte Fahrzeugzulassung und welche Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sein müssen, finden Sie > hier.