Katastrophenschutz im Landkreis Neunkirchen

Was ist eine Katastrophe?

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Katastrophe um ein schweres Unglück mit potenziell verheerenden Folgen für Menschen und Umwelt. Eine Katastrophe im Sinne des „Gesetzes über Brandschutz, Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland“ meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährleistet werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten. Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z. B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden. Alle Maßnahmen, die in einer solchen Notfallsituation getroffen werden und dem Schutze von Leben, Gesundheit und Umwelt dienen, nennt man Katastrophenschutz.

Wie ist der Katastrophenschutz organisiert?

Der Katastrophenschutz im Saarland ist Aufgabe des Landes, der Landkreise, der kreisfreien Städte und im Regionalverband Saarbrücken der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der Bund ergänzt aus Zivilschutzgründen das Katastrophenschutzpotenzial der Länder. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landkreise und im Regionalverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken.

Im Falle einer Katastrophe im Landkreis Neunkirchen obliegt dem Landkreis als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ die Einsatzleitung. Einsatzleiter ist dabei der Landrat. Er hat die Berechtigung, einen Katastrophenfall auszurufen und somit die Maßnahmen des Katastrophenschutzes einzuleiten. Unterstützt wird er bei der Bewältigung eines Katastrophenfalls von zwei Stabsstellen:

  • Die Einsatzmaßnahmen werden vom operativ-taktischen Stab koordiniert.
  • Der administrativ-organisatorische Stab leitet hingegen die erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen.

Im Katastrophenfall arbeiten die Katastrophenschutzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit privaten und öffentlich-rechtlichen Hilfsorganisationen zusammen. Dazu zählen im Landkreis Neunkirchen insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren (FF), das Technische Hilfswerk (THW), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Malteser Hilfsdienst (MHD) sowie die Notfallseelsorge und Krisenintervention (PSNV). Die Hilfsorganisationen bringen ihre Fahrzeuge und Ausstattung mit in den Katastrophenschutz ein. Land und Bund ergänzen diese Ausstattung durch die Beschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und Ausstattung. Aber auch die Ver- und Entsorger, der öffentliche Personennahverkehr, die Privatwirtschaft wie z. B. Bauunternehmen und freiwillige Helfer*innen spielen eine große Rolle.

Warnung der Bevölkerung

In Deutschland wird eine Vielzahl technischer Mittel zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt. Dieser Mix aus Warnmitteln ermöglicht es den warnenden Stellen, mehr Menschen zu erreichen, als nur mit einem einzigen Warnmittel. Machen Sie sich mit den Warnmitteln vertraut und vergewissern Sie sich, was bei einer Warnung zu tun ist.

Links und Downloads

Webseite BBK Warnmittel besuchen

Webseite zur Warn-App NINA besuchen

Webseite zur Warn-App KATWARN besuchen

Warnmeldungen in der Übersicht:

https://warnung.bund.de/

Info über die wichtigsten Sirenensignale

Bei einem zu erwartenden oder bereits eingetretenen Schadensereignis kann das Sirenensignal -Sirenenton "Warnung"- (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) ausgelöst werden.

Dieses Signal soll die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, das Rundfunkgerät einzuschalten und in einem regionalen Radiosender auf Durchsagen oder Verhaltensmaßnahmen zu achten.