Unterstützung von Institutionen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, z.B. Unterstützung der Schulaufsichtsbehörde bei Begutachtungen in Bezug auf Sonderpädagogischen Förderungsbedarf (z.B. bei Lernbehinderung, geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Sprachbehinderung, Verhaltensauffälligkeiten, Hör- oder Sehbeeinträchtigung)
Mitwirkung bei der Erstellung Sonderpädagogischer Gutachten, beratende Teilnahme an Förderausschüssen und Beratung bei der Durchführung von Integrationsmaßnahmen
Durchführung oder Mitgestaltung von Fortbildungen, Supervisionsangeboten, Intervisionsangeboten
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. spezialisierten Beratungsstellen, therapeutische Einrichtungen, Kinderärzte, Jugendärztlicher Dienst, niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten, Sozialpädiatrische Einrichtungen, Familienberatungszentren, Jugendamt, Nachhilfeinstitute, Kliniken usw.
Teilnahme an Arbeitskreisen mit Netzwerkpartnern im System Schule bzw. mit den verschiedenen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe
Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Studiengang Psychologie