Der Landkreis Neunkirchen hat im Februar 2018 einen Handlungsleitfaden zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Fällen vermuteter Kindeswohlgefährdung herausgegeben.
In diesem Leitfaden sind unter anderem auch Beschreibungen zu den möglichen Verfahrensweisen zur laut Schulordnungsgesetz verpflichtenden Einbindung des Schulpsychologischen Dienstes bei entsprechenden Verdachtsfällen enthalten (Link zum Leitfaden - bitte hier klicken).
Informationen und Materialien zur Einbindung des Schulpsychologischen Dienstes sowie den kompletten Kooperationsleitfaden finden Sie in der Rubrik "Downloads" (interner Link - bitte hier klicken).
Auf den Seiten unserer Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Schoolwork finden Sie zusätzlich Downloads zu sämtlichen im Leitfaden vorgeschlagenen Dokumentationsprotokollen (Link - bitte hier klicken).