Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein neutrales weisungsunabhängiges Kollegialgremium, angesiedelt bei der Landkreisverwaltung.
Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden als Bediensteter des Landkreises und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden vom Landrat für jeweils 4 Jahre bestellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Bauingenieur- und Vermessungswesen, sowie Sachverständige für spezielle Bewertungsfragen. Die Anzahl der im Gutachterausschusses des Landkreis Neunkirchen tätigen Gutachter beträgt zur Zeit 16 Personen.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Wertermittlungsverordnung (WertV), die Wertermittlungs-Richtlinien (WertR) und die Gutachterausschussverordnung des Saarlandes (GutVO) maßgeblich.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind allgemeine Grundstückslagewerte für die, für den jeweiligen Bereich typische Nutzungsmöglichkeit, angegeben in Euro/m². Sie werden alle zwei Jahre jeweils zum Ende eines geraden Kalenderjahres durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und in einem Kartenwerk dargestellt Sie dienen Interessenten als Marktübersicht. Grundlage der Bodenrichtwerte ist die Kaufpreissammlung. (mehr)
Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung ist eine Sammlung der Kaufpreise aller Grundstücksübereignungsverträge, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses abgeschlossen werden. Die Notare sind gesetzlich verpflichtet, Kopien der beurkundeten Übereignungsverträge dem Gutachterausschuss zur Auswertung zu überlassen.
Die Führung und Auswertung dieser Kaufpreissammlung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Erstattung von Gutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Rechten an Grundstücken sowie Miet- und Pachtwerte. Antragsberechtigt sind neben Behörden auch alle Grundstückseigentümer, sowie ihnen gleichstehende Berechtigte.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann jeder Interessierte einzelne Bodenrichtwertauskünfte in schriftlicher Form gegen eine Gebühr erfragen. Ansonsten können auch die Bodenrichtwerte in unserer Geschäftsstelle oder auf folgender Internetseite kostenfrei eingesehen werden.
www. Geoportal.saarland.de (unter Fachanwendungen / Bodenrichtwerte)
Für Sachverständige oder andere Interessenten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können gegen eine Gebühr auch anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt werden.
Die Gebühr für solche Auskünfte beträgt zwischen 20 und 50 €
Die Gebühren für Verkehrswertgutachten werden nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch Gutachterausschüsse (GutGebVO) berechnet.
Untere Bauaufsichtsbehörde
Gutachteraussschuss
Hohlstraße 2-4
66564 Ottweiler
In der Marienhausklink,
Eingang im hinteren Gebäudetrakt