Bescheinigungen nach dem Infektionsschutzgesetz für den Lebensmittelbereich
Durch Ihr richtiges Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln können Sie das Auftreten übertragbarer Krankheiten vermeiden.
Wer benötigt eine Bescheinigung?
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss jede Person, die erstmalig gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, vor Arbeitsaufnahme eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes erwerben.
Was erwartet Sie?
Um die Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie an einer Belehrung im Gesundheitsamt teilnehmen. Dadurch soll Ihnen der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln nahe gebracht werden. Sie sollen erfahren, wann bei Ihnen Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von Ihrer Tätigkeit (Tätigkeitsverbot) vorliegen. Es wird Ihnen geschildert, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind. Des Weiteren werden Sie über Krankheitssymptome informiert, die Sie zu einem Arztbesuch veranlassen sollen.
Was erwartet wir von Ihnen?
- Ausweis/Reisepass
- Gebühr 38,00 € bei Erstbelehrung und 15,00 € bei Wiederholungsbelehrung
- ggf. Dolmetscher in Ihrer Sprache
Was ist mit den alten Gesundheitszeugnissen?
Die bis zum Ende des Jahres 2000 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach dem (alten) Bundes-Seuchengesetz bleiben weiterhin gültig, sofern eine jährliche Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Arbeitgeber stattgefunden hat und der Inhalt der innerbetrieblichen Schulung protokolliert wurde.
Bietet das Gesundheitsamt auch Nachschulungen an ?
Ja. Auch die jährlich (durch den Arbeitgeber) zu wiederholenden Belehrungen werden vom Gesundheitsamt angeboten.
Werden diese Belehrungen ausschließlich im Gesundheitsamt durchgeführt?
Nein. Bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen kommt das Gesundheitsamt auch zu Ihnen.
Termine für die Belehrung
Die Belehrungen finden wöchentlich dienstags und donnerstags in der Zeit von 10:30 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:45 Uhr statt. Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.
Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Sie Fragen zur Belehrung?
Sie erreichen uns unter der Rufnummer 06824/906-8803 oder unter gesundheitsamt(at)landkreis-neunkirchen.de