Landkreis Neunkirchen - Soziale und kulturelle Teilhabe

Soziale und kulturelle Teilhabe

Bildquelle: www.bildungspaket.bmas.de

Wer bekommt diese Leistungen?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

 

Welche „Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe“ können beantragt werden?

Mit diesen Leistungen soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen erbracht.

 

Die Leistungen können individuell eingesetzt werden für:

- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),

- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),

- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),

- die Teilnahme an organisierten Freizeiten (z. B. Pfadfinder).

 

 

Im Formular sind Nachweise in Kopie: die Zahlungsaufforderung/Bestätigung des Anbieters/Trägers über die Kosten der Aktivität oder der Mitgliedschaftsvertrag beizufügen. Die Bankverbindung und der Verwendungszweck muss dem Nachweis zu entnehmen sein.

Zuschussfähig sind grundsätzlich nur die Anbieter/Träger für Aktivitäten, die vom Landkreis  zugelassen sind.                            .

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird vom Sozialamt ein Bewilligungsbescheid  für den entsprechenden Bewilligungszeitraum der Grundleistung erteilt. Diesen Bescheid legen Sie dem Anbieter/Träger vor. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Anbieter der Aktivität und dem Sozialamt direkt.


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