Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege

Bildquelle: www.bildungspaket.bmas.de

Welche Kosten werden übernommen?

Ein Zuschuss zu den monatlichen Kosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird nur erbracht, wenn in Schule/Hort/ Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten wird und Ihr Kind daran teilnimmt. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.

 

Wie muss die Kostenübernahme beantragt werden?

Die Leistung muss gesondert beantragt werden. Mit dem Antrag ist eine Kopie der Anmeldung zur Mittagsverpflegung vorzulegen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird vom Kreissozialamt ein Bewilligungsbescheid erteilt. Dieser ist dem Träger der Mittagsverpflegung vorzulegen. Für jedes leistungsberechtigte Kind ist ein Eigenanteil von 1,00 Euro je Mittagessen zu tragen. Diesen Eigenanteil zahlen Sie dem Träger selbst. Die weiteren Kosten der Mittagsverpflegung rechnet der Träger direkt mit dem Kreissozialamt ab.