Wer bekommt Lernförderungsleistungen?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Welche Leistungen werden gewährt?
Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen.
Wenn eine außerschulische Lernförderung nach diesen Maßgaben notwendig ist, werden die gesamten entstehenden Kosten hierfür übernommen.
Sie erhalten ein Formular, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen müssen. Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und die Gefährdung durch die vom Fachlehrer empfohlene Lernförderung voraussichtlich behoben werden kann.
Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu den Fächern, in denen der Bedarf besteht, auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach mittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird vom Sozialamt ein entsprechender Bewilligungsbescheid erteilt. Diesen Bescheid legen Sie dem Anbieter der Lernförderung vor. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Anbieter der Lernförderung und dem Sozialamt direkt.