Wer kann Schülerbeförderungskosten geltend machen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und diese nicht ohne öffentliche Verkehrsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den erforderlichen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Im Saarland erfolgt i.d.R. eine Kostenübernahme im Rahmen des Schülerförderungsgesetzes.
Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen, z. B. öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn, etc.) genutzt werden.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen für Schülerbeförderung müssen für jedes Kind nachgewiesen werden.
Sollten Sie Kosten für eine Schülermonatskarte geltend machen, die ihr Kind außerhalb der regulären Schulzeit privat nutzen kann, müssen Sie eventuell einen Eigenanteil übernehmen. Der notwendige Zuschuss wird für den gesamten Bewilligungszeitraum als zweckbestimmte Geldleistung an Sie gezahlt