Was ist persönlicher Schulbedarf?
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Wie wird die Leistung gewährt?
Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird ein zusätzlicher Geldbetrag jeweils zum 1. August und zum 1. Februar ausgezahlt.
Soweit Sie an den Stichtagen im Leistungsbezug stehen, liegen die Voraussetzungen für die Leistung für Bildung und Teilhabe vor. Der o.g. Betrag wird bei Fälligkeit automatisch an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.