Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Bildquelle: www.bildungspaket.bmas.de

Was kann gezahlt werden?

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, gilt die vorgenannte Regelung entsprechend.


Wie wird die Leistung beantragt?

Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert angefordert werden.

 

Der Antrag auf Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge gilt dann ab dem Tag der Antragstellung für alle Ausflüge im Bewilligungszeitraum. Die Übernahme der Kosten wird mit dem Bewilligungsbescheid vorerst für den gesamten Bewilligungszeitraum zugesagt. Wenn ein Ausflug geplant ist, melden Sie dies beim Sozialamt an. Auf Antrag erhalten Sie dort einen Gutschein oder die Kosten werden Ihnen erstattet.

 

Dem Formular sind entsprechende Nachweise bzw. eine Bestätigung der Schule/Einrichtung über Art, Zeit und Kosten der Fahrt und die Bankverbindung der Schule/Einrichtung bzw. des Veranstalters beizulegen. Nach Bewilligung der Leistung erfolgt eine Auszahlung im Regelfall direkt an die Schule/Einrichtung bzw. den Veranstalter der Fahrt.