Wo erhalte ich die Leistung?

Die Leistungsgewährung erfolgt für alle leistungsberechtigten Kinder/Schüler und Schülerinnen/junge Volljährige beim Landkreis Neunkirchen, Sozialamt. 

 

Für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen, werden die Leistungen für den Schulbedarf durch das Jobcenter gewährt.

 

Für jede Leistung ist für jedes Kind ein gesonderter Nachweis zu führen.


Kontakt:

Kreissozialamt

Bildung und Teilhabe

Saarbrücker Straße 6

66538 Neunkirchen

Telefon: 06824 / 906 -7735

 

 


Antragsformulare erhalten Sie hier.