Die Leistungsgewährung erfolgt für alle leistungsberechtigten Kinder/Schüler und Schülerinnen/junge Volljährige beim Landkreis Neunkirchen, Sozialamt.
Für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen, werden die Leistungen für den Schulbedarf durch das Jobcenter gewährt.
Für jede Leistung ist für jedes Kind ein gesonderter Nachweis zu führen.
Kontakt:
Kreissozialamt
Bildung und Teilhabe
Saarbrücker Straße 6
66538 Neunkirchen
Telefon: 06824 / 906 -7735
Antragsformulare erhalten Sie hier.