Landkreis Neunkirchen - Wer kann diese Leistungen erhalten?

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II beziehen und

 

Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII beziehen und

 

Leistungsberechtigte, die Wohngeld nach dem WoGG/Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und



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