Wer kann diese Leistungen erhalten?

Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II beziehen und

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
  • Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.

 

Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII beziehen und

  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder
  • Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.

 

Leistungsberechtigte, die Wohngeld nach dem WoGG/Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
  • Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.