Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach SGB II beziehen und
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
- Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.
Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII beziehen und
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder
- Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.
Leistungsberechtigte, die Wohngeld nach dem WoGG/Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten oder
- Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.