Landkreis Neunkirchen - Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist zuständig für:
- Sozialmedizinische Beratung bei Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten
- Untersuchungen von Kindergartenkindern
- Untersuchungen von Einschulungs- und Schulkindern
- Beurteilung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung
- Gesundheitszeugnisse für Schulbehörden, Befreiung vom Sportunterricht (bis 18 Jahre)
- Schutzimpfungen in Schulen, Impfberatung, regelmäßiges Impfangebot im Gesundheitsamt
- Schulsprechstunden
- Maßnahmen bei Kopflausbefall nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Beratung und ggf. Betreuung von behinderten Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre
- Zusammenarbeit mit der Kreissprachheilbeauftragten sowie das Vermitteln von Sprachtherapie
- Gutachten nach den Sozialgesetzbüchern
- statistische Auswertungen, Gesundheitsaufklärung, Öffentlichkeitsarbeit
- Reiseimpfberatung, Gelbfieberimpfstelle

