Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle

DG VII Neunkirchen

Saarbrücker Straße 1

66538 Neunkirchen

06824 906-7011

06824 906-7050

bei Zulassungsfragen:

zulassung@landkreis-neunkirchen.de

bei Fahrerlaubnissachen: 

fahrerlaubnis@landkreis-neunkirchen.de

bei sonstigen Themen:

kfz@landkreis-neunkirchen.de







Unsere Öffnungszeiten:

Unsere regulären Öffnungszeiten:

Montag:        07:30 - 15:00 Uhr

Dienstag:      07:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch:     07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr

Freitag:          07:30 - 12:30 Uhr

In den Monaten April, Mai und Juni bieten wir bereits ab 7 Uhr Termine an.

Termine können sie hier, oder unter 06824 90670 11 vereinbaren.




Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle

A. Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde trifft die erforderlichen behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und -einrichtungen auf allen Bundes- und Landesstraßen des Kreisgebietes. Zu den Maßnahmen gehören u. a. die Anordnung von vorfahrtsregelnden Zeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Park- bzw. Haltverboten, Fußgängerüberwegen und Ampelanlagen.

Einen weiteren Schwerpunkt des Aufgabengebietes stellen die Erlaubnisse für die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum sowie von Gerüsten, Containern u. a. dar. Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Schwer- und Großraumtransporte, Schleppfahrten, den Betrieb von Lautsprechern und vom Sonntagsfahrverbot. Erlaubnispflichtig sind auch Motor- und Radsportveranstaltungen, Volksläufe und -wanderungen sowie Festumzüge.

Zum Aufgabengebiet zählen des Weiteren die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Güternahverkehrs mit Standortbestimmung und die Ausnahmegenehmigungen für Gurt- und Helmbefreiung, Ausnahmen vom umweltbedingten Fahrverbot und die Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte.

B. Führerscheinwesen

Für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis ist die Wohnsitzgemeinde, für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Führerscheinentzug die Führerscheinstelle beim Landratsamt zuständig. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die uneingeschränkte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Bestehen Zweifel, sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, z.B. die Untersuchung durch eine medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle (MPU).

Zu den Aufgaben der Führerscheinstelle gehören ferner die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die zu treffenden Maßnahmen nach dem Mehrfachtäterpunktsystem sowie Maßnahmen zur Nachschulung bei Inhabern von Führerscheinen auf Probe.

C. Personenbeförderung und Fahrlehrerwesen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Straßenverkehrsbehörde. Die Genehmigung ist erforderlich für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und im Gelegenheitsverkehr, wobei bei letzterem als Formen nur der Verkehr mit Kraftdroschken (Taxen), Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sowie der Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen zulässig sind.

In die Tätigkeit der Straßenverkehrsbehörde ist auch das Fahrlehrerwesen eingegliedert. Die Behörde erteilt sowohl Fahrlehr- als auch Fahrschulerlaubnisse für Haupt- und Zweigstellen.

D. Kfz-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeugzulassungszahlen im Landkreis Neunkirchen sind seit Jahren ansteigend.

Dazu folgende Statistik:
Stand: 01.01.1996 - Wohnbevölkerung: 150.289 - Fahrzeuge insgesamt: 100.500
Stand: 01.01.2006 - Wohnbevölkerung: 143.645 - Fahrzeuge insgesamt: 109.000

Neben der Bearbeitung der eigentlichen Zulassungsvorgänge, z. B. Neuzulassungen, Umschreibungen, Änderungen von technischen und Halterdaten usw. teilt die Zulassungsstelle auch die Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten und Dauerrotkennzeichen für Händler- und Gewerbetreibende zu.

Mit den Zulassungszahlen steigen auch die erforderlichen Verwaltungsarbeiten. Hierzu zählen u. a.: Fahrzeug- und Versicherungswechsel, Bearbeitung von Mängelanzeigen, Erteilung von Halterauskünften an Polizeidienststellen und Versicherungsunternehmen sowie Maßnahmen des Vollstreckungsdienstes, z. B. bei fehlendem Versicherungsschutz.



Rücksicht im Straßenverkehr

 

Fahrradfahren liegt im Trend. Immer mehr Menschen steigen immer häufiger aufs Rad.

Was aus ökologischer Sicht erfreulich ist, führt im Verkehrsalltag häufig zu Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen. Unfälle mit Personenschaden unter Beteiligung des Radverkehrs mehren sich.

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