Finanzministerium mit neuem Serviceangebot im Internet - Neue Infos zum Wohngeld mit interaktivem Wohngeldrechner
Neben allgemeinen Informationen zum Wohngeld und dem Empfängerkreis bietet das neue Themenportal auch einen interaktiven Wohngeldrechner, mit dem unverbindlich die mögliche Höhe des Wohngeldes berechnet werden kann.
Eine Antragstellung für das Wohngeld Plus ab dem 1. Januar 2023 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Aktuell befinden sich das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz sowie die Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes noch im Gesetzgebungsverfahren. Erst nach der Verabschiedung der Gesetze liegen die rechtsverbindlichen Vorgaben zur Umsetzung des Wohngeldes Plus und der Auszahlung des Heizkostenzuschusses II vor. Bis dahin werden alle Anträge auf Gewährung von Wohngeld nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen entschieden.
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen die Wohnkosten zu tragen. Menschen, die in einer Mietwohnung wohnen, Untermieter oder Heimbewohner sind können einen Mietzuschuss erhalten. Menschen, die im eigenen Haus oder der Eigentumswohnung wohnen, können einen Lastenzuschuss erhalten.
Was versteht man unter Miete und Belastung?
Die Miete ist das vereinbarte Entgelt dafür, dass man in der Wohnung oder dem Haus wohnen kann. Dazu gehören auch die Nebenkosten mit Ausnahme der Kosten für Heizung, den persönlichen Stromverbrauch und die Kosten der Warmwasserbereitung. Mögliche Kosten für die Nutzung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens gehören nicht zur Miete. Sie können bei der Berechnung des Wohngeldes deshalb nicht berücksichtigt werden. Für die Ermittlung des möglichen Wohngeldes wird zur Miete ein Zuschlag für das Heizen (CO2-Komponente) berücksichtigt. Dieser ist Abhängig von der Personenzahl.
Da Eigentümern keine Miete zahlen, wird eine Belastung ermittelt. Diese setzt sich zusammen aus den Kosten für das Darlehn (Kapitaldienst) sowie den Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie der Grundsteuer (Bewirtschaftung).
Wovon hängt die Zahlung von Wohngeld ab?
Ab wann und wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Das Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem Sie es beantragen. Dazu muss der Antrag bis spätestens zum letzten Tag des Monats der Wohngeldbehörde vorliegen. Der Bewilligungszeitraum kann in begründeten Fällen länger oder kürzer ausfallen. Hierzu berät Sie Ihre Sachbearbeitung gerne. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes kann ein neuer Wohngeldantrag (Weiterleistungsantrag) gestellt werden.
Wer kann kein Wohngeld beantragen?
Personen, die schon andere Leistungen vom Staat erhalten
wie zum Beispiel:
Hinweis: Die gilt nicht, wenn Ausbildungsförderung ausschließlich als Darlehen gewährt wird. Auch wenn im Haushalt mindestens ein Mitglied lebt, dass keine Ausbildungsförderung erhalten kann, kann Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Kindern mit im Haushalt leben.
Sind Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes wohngeldberechtigt?
Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen haben die Möglichkeit einen Wohngeldantrag zu stellen. In dem monatlich zu zahlenden Pflegesatz sind auch die Kosten für Unterkunft (Miete) enthalten.
Datenabgleich
Um zu vermeiden, dass jemand Wohngeld bekommt, der keinen Anspruch hat, führt die Wohngeldbehörde regelmäßig einen Datenabgleich durch.
In diesem wird verglichen ob jemand:
Zusätzlich werden folgende Angaben überprüft zu
Mitteilungspflicht
Alle Änderungen, die zu einer Minderung des Wohngeldes und die zur Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides führen, sind der Wohngeldbehörde sofort mitzuteilen.
Wenn Sie dies nicht mitteilen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Sie müssen vor allem mitteilen, wenn
Wenn Sie die Wohngeldbehörde nicht informieren, können:
Worauf ist bei einem Umzug zu achten?
Für die neue Wohnung ist ein erneuter Wohngeldantrag möglich. Es müssen die gleichen Unterlagen eingereicht werden wie bei einem Erstantrag. Dies gilt auch, wenn Sie innerhalb eines Hauses umziehen.
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Den Antrag auf Mietzuschuss finden sie hier ( siehe Anlage PDF). Den Antrag auf Lastenzuschuss finden sie hier (siehe Anlage PDF).
Der Antrag muss
Den Antrag senden Sie bitte an:
Landkreis Neunkirchen
Wohngeldbehörde
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler