Herzlich Willkommen im Landkreis Neunkirchen!

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung des Landkreises Neunkirchen online zu erfassen und direkt an diese Behörde zur weiteren Bearbeitung zu senden.

Derzeit ist dies für den Bereich der KFZ-Zulassung möglich für die

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (ab 01.01.2015),
  • für die Wiederzulassung von Fahrzeugen, sofern Halter oder Halterin, Fahrzeug, amtliche Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben (ab 01.10.2017),
  • Neuzulassung und Umschreibung von Fahrzeugen (ab 01.10.2019).

Voraussetzung für vorgenannte Online-Geschäfte (ohne Vorsprache bei der Behörde) ist

  • das Vorhandensein eines neuen Personalausweises, in dem die online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist sowie ein Chipkartenlesegerät,
  • das Vorhandensein der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II mit Sicherheitscode,
  • amtliche Kennzeichen, die bereits mit neuen Stempelplaketten mit Sicherheitscode versehen sind,
  • die Bereitschaft, als Zahlungsform das ePayment-System zu nutzen.

Bitte beachten Sie, das für alle anderen Zulassungsvorgänge derzeit noch die Vorsprache in hiesiger Behörde erforderlich ist.

Sollten Sie Fragen zur Nutzung des Bürgerservice-Portals haben, kontaktieren Sie uns unter: zulassung@landkreis-neunkirchen.de

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